ABZUGSSTEUER FÜR BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGE

Die Abzugssteuer für beschränkt Steuerpflichtige ist ein wichtiger Aspekt des Steuerrechts, der sich auf Einkünfte von Personen oder Unternehmen bezieht, die in einem Land nur beschränkt steuerpflichtig sind. Beschränkt steuerpflichtige Personen oder Unternehmen haben Einkünfte aus bestimmten Quellen im betreffenden Land, sind jedoch nicht in vollem Umfang steuerpflichtig.

i. Was ist die Abzugsteuer für beschränkt Steuerpflichtige?

Die Abzugssteuer für beschränkt Steuerpflichtige ist eine Steuer, die in Deutschland auf bestimmte Einkünfte von Personen erhoben wird, die im Ausland ansässig sind und in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind.

Die Abzugsteuer wird direkt von der Quelle, also vom Schuldner der Einkünfte, abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. In Deutschland wird die Abzugsteuer deswegen auch als Quellensteuer bezeichnet.

Die Höhe der Abzugsteuer hängt von der Art der Einkünfte und dem Steuersatz ab, der für die betreffende Einkommensart gilt und beträgt in der Regel zwischen 15 und 30 Prozent.  Die Abzugsteuer soll sicherstellen, dass zumindest ein Teil der fälligen Steuer direkt abgeführt wird und das Risiko einer Steuerhinterziehung minimiert wird. Die Abzugsteuer kann auch auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden erhoben werden, wenn der Empfänger dieser Einkünfte im Ausland ansässig ist.

Beispiele für Einkünfte, auf die die Abzugsteuer erhoben werden kann, sind zum Beispiel:
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit, soweit sie in Deutschland erbracht werden
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von in Deutschland gelegenen Grundstücken
  • Gewinne aus der Veräußerung von in Deutschland gelegenen Grundstücken
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Besonderheiten bei der Abzugssteuer für beschränkt Steuerpflichtige, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

ii. Wann ist man beschränkt steuerpflichtig?

In Deutschland ist man beschränkt steuerpflichtig, wenn man im Ausland wohnt, aber in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte oder Vermögen hat.

Die beschränkte Steuerpflicht bezieht sich nur auf die Einkünfte und das Vermögen, das in Deutschland der Besteuerung unterliegt. In der Regel werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen sowie Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen in Deutschland besteuert.

Die beschränkte Steuerpflicht gilt grundsätzlich für alle natürlichen Personen und juristischen Personen wie Gesellschaften, Unternehmen oder Vereine, die im Ausland ansässig sind. Allerdings gibt es je nach Herkunftsland, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsdauer unterschiedliche Regelungen. Diese können die beschränkte Steuerpflicht beeinflussen.

Personen, die in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind, sind in der Regel verpflichtet, ihre in Deutschland erzielten Einkünfte in einer Einkommensteuererklärung anzugeben und die darauf entfallenden Steuern zu zahlen. Von den deutschen Steuervergünstigungen und -freibeträgen können sie jedoch nur eingeschränkt profitieren.