Altersentlastungsbetrag

Es ist oft unhöflich nach dem Alter zu fragen, aber jetzt müssen wir mal indiskret sein. Sind Sie schon alt genug für einen Altersentlastungsbetrag? Noch nie davon gehört? Wir sagen Ihnen was und ab wann Sie hier profitieren können.

I. Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Konkret bedeutet dies, dass Rentnerinnen und Rentner ab einem bestimmten Alter einen Teil ihrer Einkünfte steuerfrei erhalten können. Derzeit liegt die Altersgrenze für die Inanspruchnahme des Altersentlastungsbetrags bei 65 Jahren. Für Personen, die vor dem Jahr 1941 geboren sind, gibt es jedoch eine gestaffelte Regelung, die es bereits ab einem Alter von 63 Jahren ermöglicht, den Entlastungsbetrag zu nutzen.nn.Der Altersentlastungsbetrag ist ein steuerlicher Entlastungsbetrag, der älteren Menschen zugute kommt, die eine gesetzliche Rente beziehen oder andere Einkünfte aus Versorgungsbezügen haben. Der Entlastungsbetrag soll ältere Menschen steuerlich entlasten, indem er einen Teil ihrer Einkünfte steuerfrei stellt.

II. Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?

Der Altersentlastungsbetrag beträgt derzeit 24 % der Einkünfte aus Versorgungsbezügen, maximal jedoch 1.900 Euro pro Jahr. Dabei werden die Einkünfte aus allen Versorgungsbezügen zusammengerechnet, wie zum Beispiel Renten, Pensionen, Betriebsrenten oder Witwen- und Waisenrenten.

III. Wie erhalte ich den Altersentlastungsbetrag?

Es ist zu beachten, dass der Altersentlastungsbetrag nicht automatisch gewährt wird, sondern im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beantragt werden muss. Dabei sollten alle relevanten Einkünfte aus Versorgungsbezügen angegeben werden, damit der Entlastungsbetrag korrekt berechnet werden kann.