ANLAGE V

Eine Anlage, die ein Großteil der Steuerzahler gepflegt ignorieren kann. Es sei denn, Sie vermieten oder verpachten Grundstücke oder Immobilien.

i. Was wird in Anlage V erfasst?

In der Anlage V zur deutschen Einkommensteuererklärung werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben. Konkret sind in der Anlage V folgende Angaben zu machen:
  • Anschrift und Art des vermieteten oder verpachteten Grundstücks
  • die im betreffenden Jahr erzielten Bruttomieteinnahmen, aufgeteilt in steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen
  • Abzug von Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung angefallen sind, wie z.B. Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Schuldzinsen, Abschreibungen auf Gebäude und Einrichtungen sowie Versicherungsbeiträge
  • Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns oder Verlusts
  • Angaben zu sonstigen Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung, soweit vorhanden.
Die Anlage V dient dazu, dem Finanzamt einen Überblick über die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu geben, um den zu versteuernden Gewinn oder Verlust korrekt ermitteln zu können.

ii. Wer muss Ablage V einreichen?

Die Anlage V zur Einkommensteuererklärung müssen in der Regel Personen einreichen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Dies betrifft zum Beispiel Vermieter von Immobilien, die Mieteinnahmen erzielen, oder Grundstückseigentümer, die ihr Land verpachten.

Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Freibeträge, die von Person zu Person unterschiedlich sein können. Wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt, wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Anlage V einreichen müssen.