Anlage Kind

Für Eltern oder Erziehungsberechtigte eines Kindes, aber bitte nicht mit Buntstift ausfüllen.

I. Was wird in der Anlage Kind eingetragen?

In der Anlage Kind werden verschiedene Angaben zu einem Kind gemacht, die für die Berechnung von steuerlichen Vorteilen relevant sind. Dazu gehören insbesondere das Kindergeld und der Kinderfreibetrag.

Folgende Angaben müssen in der Regel in der Anlage Kind gemacht werden:
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kindes
  • Angaben zur Schul- oder Berufsausbildung des Kindes
  • Angaben zur Einkommenssituation des Kindes
  • Unterhaltszahlungen, die Sie für das Kind geleistet haben
  • Betreuungskosten, die Sie für das Kind bezahlt haben
  • Krankenversicherung des Kindes
Die genauen Angaben, die in der Anlage Kind gemacht werden müssen, hängen davon ab, ob das Kind bei Ihnen oder Ihrem Ehepartner/Lebenspartner gemeldet ist, ob es Einkünfte hat und ob es sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet.

Wenn Sie unsicher sind, welche Angaben in Ihrem konkreten Fall gemacht werden müssen, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen. Diese können Ihnen dabei helfen, die für Ihre Steuererklärung relevanten Angaben zu ermitteln und in der Anlage Kind richtig einzutragen.

Ii. Wer muss eine Anlage Kind ausfüllen?

Eine Anlage Kind muss ausgefüllt werden, wenn Sie in Ihrer Steuererklärung steuerlich relevante Angaben zu einem Kind machen wollen. Das bedeutet, dass Sie eine Anlage Kind ausfüllen müssen, wenn Sie ein minderjähriges Kind haben, das bei Ihnen oder Ihrem Ehegatten/Lebenspartner gemeldet ist, oder wenn Sie ein volljähriges Kind haben, das sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet und bei Ihnen oder Ihrem Ehegatten/Lebenspartner gemeldet ist.

In der Regel müssen Sie also die Anlage Kind ausfüllen, wenn Sie Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben möchten. Die Anlage Kind ist Teil des Mantelbogens, der die Grunddaten der Steuererklärung enthält. Je nachdem, welche Steuerformulare Sie verwenden, kann es sein, dass die Anlage Kind bereits integriert ist oder dass Sie sie separat ausfüllen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der Anlage Kind von verschiedenen Faktoren abhängen, z. B. vom Alter des Kindes, von der Höhe der Einkünfte des Kindes und von den Unterhaltszahlungen, die Sie für das Kind geleistet haben. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Anlage Kind ausfüllen müssen oder welche Angaben Sie machen müssen, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen.