Baudenkmal

Ein Wohntraum der erfüllbar ist und auch noch steuerliche Vorteile mit sich bringt. Wohnen in einem Baudenkmal! Hohe Decken, alte Holztüren und architektonische Details. Natürlich müssen auch Denkmalschutzauflagen erfüllt werden, aber vielleicht lohnt es sich ja auch für Sie.

i. Was bedeutet Baudenkmal?

Ein Baudenkmal im steuerlichen Sinne ist ein Gebäude oder eine bauliche Anlage, die wegen ihrer besonderen geschichtlichen, künstlerischen, kulturellen oder technischen Bedeutung unter Denkmalschutz steht. Diese Denkmäler werden auch als Kulturdenkmäler bezeichnet und sind somit auch für die Besteuerung von Bedeutung.

Ist ein Gebäude oder eine bauliche Anlage als Baudenkmal anerkannt, können die Kosten für die Erhaltung, Sanierung oder Restaurierung steuerlich geltend gemacht werden. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Steuervergünstigungen, um die Belastung, die entsteht, wenn das Gebäude renoviert oder restauriert wird, zu verringern.

ii. Welche Grundsteuer fällt bei Baudenkmälern an?

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf Grundstücke und Gebäude erhoben wird. Auch Baudenkmäler unterliegen der Grundsteuer, allerdings gibt es Unterschiede in der Höhe und der Berechnung.

In vielen Bundesländern gibt es für Baudenkmäler besondere Regelungen bei der Grundsteuer. So kann zum Beispiel ein Denkmalabschlag gewährt werden, der die Grundsteuer ermäßigt. Ziel dieses Abschlags ist die Entlastung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern, da diese aufgrund der besonderen Auflagen und Anforderungen oft höhere Kosten für Instandhaltung und Sanierung haben.

Die genaue Höhe der Grundsteuer für Baudenkmäler hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Grundstücksgröße, der Nutzungsart und dem Alter des Gebäudes. In jedem Fall sollte man sich bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die genauen Regelungen und Abgaben informieren.

iii. Kann man ein Baudenkmal steuerlich absetzen?


Die Kosten für die Erhaltung, Restaurierung oder Sanierung eines Baudenkmals können steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Gebäude als Baudenkmal anerkannt ist.

Die steuerlichen Vergünstigungen können in Form von Sonderabschreibungen, erhöhten Abschreibungssätzen oder Steuervergünstigungen bei der Einkommen- oder Erbschaftsteuer gewährt werden. In Deutschland ist es beispielsweise möglich, für die Erhaltung eines Baudenkmals eine Sonderabschreibung von bis zu 9 % der Herstellungskosten pro Jahr geltend zu machen. Diese Abschreibung kann über einen Zeitraum von zehn Jahren geltend gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Instandhaltung oder Restaurierung eines Baudenkmals als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen.

Zu beachten ist jedoch, dass die steuerlichen Vergünstigungen nur für anerkannte Baudenkmäler gelten und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Dazu gehören beispielsweise der Denkmalschutz und die Einhaltung bestimmter Restaurierungs- und Sanierungsstandards.