HAUSHALTSHILFEN

Schwarzarbeit lohnt sich nicht, setzen Sie Ihre Haushaltshilfe doch lieber von der Steuer ab. Wie das geht erfahren Sie bei uns.

i. Was versteht man unter Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die für andere Personen Aufgaben im Haushalt übernimmt. Typischerweise umfasst dies die Reinigung und Pflege des Hauses, die Zubereitung von Mahlzeiten, die Wäsche und Bügeln von Kleidung und Bettwäsche, das Einkaufen von Lebensmitteln und anderen Haushaltsartikeln sowie gelegentlich die Betreuung von Kindern oder älteren Menschen. Eine Haushaltshilfe kann entweder auf Stundenbasis oder auf Teilzeit- oder Vollzeitbasis arbeiten und kann entweder von einer Agentur oder direkt von der Familie oder Einzelperson eingestellt werden.

ii. Was versteht man unter Haushaltshilfe in Bezug auf die Steuererklärung?

Die Haushaltshilfe ist eine Person, die für den Steuerpflichtigen im Haushalt tätig ist und für die Steuererklärung relevant ist. Wenn ein Steuerpflichtiger eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann er unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für diese Tätigkeit als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen. Hierbei können bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr, als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Tätigkeiten, die von einer Haushaltshilfe durchgeführt werden, als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden. Zum Beispiel werden Dienstleistungen wie Gartenarbeiten oder Reparaturen nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen betrachtet und können daher nicht in Anspruch genommen werden.

iii. Wo wird Haushaltshilfe in der Steuererklärung eingetragen?

Die Ausgaben für eine Haushaltshilfe können in der Anlage haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklärung eingetragen werden. Hierfür müssen die Arbeitskosten sowie die Steueridentifikationsnummer der Haushaltshilfe angegeben werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass die genauen Angaben und Anforderungen je nach Art der Haushaltshilfe und der erbrachten Dienstleistungen sowie dem Steuerjahr variieren können. Es wird empfohlen, sich von einem Steuerberater oder der örtlichen Steuerbehörde beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Haushaltshilfe und die damit verbundenen Ausgaben korrekt in der Steuererklärung erfasst werden.