Steuerberatungskosten

Eine Steuerberatung spart Ihnen Geld, allerdings kostet sie auch Geld und zum Glück können Sie das von der Steuer direkt wieder absetzen. Wenn Sie jetzt durcheinander gekommen sind, dann lesen Sie den Beitrag und fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.

i. Was sind Steuerberatungskosten?

Steuerberatungskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Steuerberatungsleistungen entstehen. Diese Kosten können beispielsweise für die Erstellung von Steuererklärungen, die Beratung bei steuerlichen Fragen oder die Vertretung vor Finanzbehörden anfallen.

Die Höhe der Steuerberatungskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der Leistungen, der Art des Mandats und der Komplexität der steuerlichen Angelegenheiten. In der Regel berechnet ein Steuerberater seine Honorare auf der Basis der geleisteten Stunden oder pauschal nach einem vereinbarten Stundensatz.

ii. Wie sind Steuerberatungskosten absetzbar?

Steuerberatungskosten können grundsätzlich als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften stehen.

Für Arbeitnehmer sind Steuerberatungskosten als Werbungskosten absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit der Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich oder der Prüfung des Steuerbescheids anfallen. Die Kosten können dann in der Anlage N der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Die Kosten müssen dann im Rahmen der Gewinnermittlung berücksichtigt werden.

Für Sonderausgaben können Steuerberatungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind oder aufgrund von Rechtsstreitigkeiten entstehen.

Wichtig ist, dass die Steuerberatungskosten immer belegbar sind und nachgewiesen werden können. Eine Quittung oder eine Rechnung des Steuerberaters sollte aufbewahrt und in der Steuererklärung angegeben werden. Außerdem sollten die Kosten im Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Einkünften stehen und angemessen sein. Unangemessene Kosten können vom Finanzamt nicht anerkannt werden.

iii. Wo werden Steuerberatungskosten eingetragen?

Steuerberatungskosten können je nach Art der steuerlichen Veranlagung in verschiedenen Formularen oder Anlagen der Steuererklärung eingetragen werden.

Hier sind einige Beispiele:
  • Arbeitnehmer: Werbungskosten können in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung angegeben werden. In der Zeile 46 kann der Gesamtbetrag der Steuerberatungskosten eingetragen werden.
  • Selbstständige: Betriebsausgaben können in der Anlage S zur Einkommensteuererklärung oder in der Gewinnermittlung (z.B. Einnahmenüberschussrechnung, Bilanz) erfasst werden. Hier sollten die Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben aufgeführt werden.
  • Rentner: Werbungskosten können in der Anlage R zur Einkommensteuererklärung eingetragen werden. In der Zeile 46 kann der Gesamtbetrag der Steuerberatungskosten angegeben werden.
In allen Fällen ist es wichtig, dass die Steuerberatungskosten durch eine Rechnung oder einen Zahlungsnachweis belegt werden können. Zudem sollten die Kosten im Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Einkünften stehen und angemessen sein.