Anlage EÜR

Eine gesonderte Art der Einkommensermittlung ist die Einnahmen-Überschussrechnung. Für wen und wann diese sinnvoll oder notwendig ist, erfahren Sie bei uns.

i. Wer muss die Anlage EÜR abgeben?

Die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschussrechnung) ist von Steuerpflichtigen auszufüllen, die selbständig oder freiberuflich tätig sind und ihre Einkünfte durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.

Das bedeutet, dass die Anlage EÜR insbesondere für folgende Personengruppen relevant ist:
  • Selbstständige, die als Einzelunternehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibende tätig sind und nicht zur Buchführung verpflichtet sind
  • Kleinunternehmer, die nicht mehr als 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn im Jahr erzielen.
Die Anlage EÜR muss jedoch nicht von allen genannten Personengruppen ausgefüllt werden. So müssen Selbstständige, die zur Buchführung verpflichtet sind oder deren Gewinn die genannten Grenzen überschreiten, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen und zusammen mit der Steuererklärung einreichen.

Generell gilt:

Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist und seine Einkünfte durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, sollte prüfen, ob er die Anlage

ii. Was wird in Anlage EÜR erfasst?

Die Anlage EÜR ist ein Formular, das in Deutschland von Selbstständigen und Freiberuflern zur Darstellung ihrer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Rahmen der Einnahmenüberschuss-
rechnung (EÜR) verwendet wird.

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsart für Steuerpflichtige, die nicht zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet sind. In der EÜR werden alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Kalenderjahres erfasst und daraus der Gewinn oder Verlust ermittelt.

In der Anlage EÜR müssen Selbstständige und Freiberufler alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben auflisten. Dazu gehören zum Beispiel Einnahmen aus der Tätigkeit, Ausgaben für Material und Betriebsmittel, Miete für Geschäftsräume, Versicherungen und Beiträge zur Altersvorsorge. Die Anlage EÜR dient somit als Nachweis für das Finanzamt, dass der erklärte Gewinn korrekt ermittelt wurde.

Die Anlage EÜR ist Teil der jährlichen Einkommensteuererklärung und muss mit dieser beim Finanzamt eingereicht werden.

iii. Worin unterscheiden sich die Anlage AV-EÜR und Anlage SZ-EÜR?

Die Anlage AV-EÜR und die Anlage SZ-EÜR sind Bestandteile der deutschen Einkommensteuererklärung und betreffen die Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
  • Die Anlage AV-EÜR (Anlage zur Einkommensermittlung für Land- und Forstwirte sowie Selbständige) richtet sich an Land- und Forstwirte sowie Selbständige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit erzielen. Hier sind Angaben zu den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben wie z.B. Umsätze, Waren- und Materialkosten, Mieten, Löhne und Gehälter sowie Abschreibungen zu machen. Die Anlage AV-EÜR ist speziell auf die Besonderheiten dieser Berufsgruppen zugeschnitten.
  • Die Anlage SZ-EÜR (Anlage zur Einkommensermittlung für Selbständige) ist für Selbständige aller Branchen gedacht, die nicht zur Gruppe der Land- und Forstwirte gehören. Auch hier sind Angaben zu den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu machen, jedoch sind die Erfassungspunkte etwas allgemeiner gehalten und entsprechen den typischen Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen eines Unternehmens.
Die beiden Anhänge unterscheiden sich also in erster Linie durch die spezifischen Angaben, die gemacht werden müssen.