GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER

Steuerliche Belastung mindern und gleichzeitig die Buchhaltung vereinfachen? Klingt gut? Dann denken Sie immer an geringwertige Wirtschaftsgüter.

i. Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungskosten bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.

In Deutschland gelten dabei folgende GWG Grenzwerte 2023:
  • Netto-Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Einzelgegenstände
  • Netto-Anschaffungskosten von bis zu 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für zusammengehörige Gegenstände, die eine einheitliche Funktion erfüllen, z.B. mehrere Computer, die zusammen als Netzwerk genutzt werden.
Beispiele für GWG sind zum Beispiel Büromaterialien, Werkzeuge, Computer, Software oder auch Maschinenkleinteile.

ii. Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können in Deutschland im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden, sofern der Netto-Anschaffungspreis pro GWG nicht höher als 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Durch die Möglichkeit der vollständigen Abschreibung im Jahr der Anschaffung können Steuerpflichtige die steuerliche Belastung im Anschaffungsjahr mindern und damit ihre Liquidität schonen.

Alternativ können GWG auch über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In diesem Fall ist jedoch eine Aufteilung des Gesamtpreises auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer notwendig. Hierbei kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung, bei der der Anschaffungspreis gleichmäßig auf die Nutzungsjahre verteilt wird.

Die Wahl der Abschreibungsmethode erfolgt durch den Steuerpflichtigen und muss in der Steuererklärung angegeben werden.

iii. Warum gibt es geringwertige Wirtschaftsgüter?

Die Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) entlasten. Sie ermöglichen es, dass Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die unterhalb bestimmter Wertgrenzen liegen, steuerlich begünstigt werden.

Durch die Möglichkeit, GWG im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben, können Unternehmen ihre steuerliche Belastung im Jahr der Anschaffung reduzieren und somit ihre Liquidität verbessern. Insbesondere für KMU mit begrenztem Investitionsbudget und geringen Gewinnen können diese Regelungen somit ein wichtiger Anreiz sein, um Investitionen zu tätigen.

Darüber hinaus erleichtert die Regelung zu GWG auch die steuerliche Dokumentation und Verwaltung, da bei Anschaffungen unterhalb der Wertgrenzen keine detaillierte Abschreibungsberechnung notwendig ist.