Wohnungsbauprämie

Etwas irreführend, da es hier nicht um eine Bauförderung geht, aber die Prämie soll Ihnen den Erwerb eines Eigenheims ermöglichen. Wie das geht? Wir erklären das mal kurz!

I. Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie wird als Geldleistung gewährt und beträgt derzeit 8,8 Prozent auf die geleisteten Sparbeiträge. Die Förderung ist auf jährlich maximal 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner begrenzt.

Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Sparer einen Wohnungsbauprämien-Vertrag bei einer Bank oder Sparkasse abschließen und dort einen Mindestbetrag pro Jahr einzahlen. Der Mindestbetrag beträgt derzeit 50 Euro jährlich, maximal können 512 Euro jährlich gefördert werden.

Darüber hinaus gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Die genauen Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie können von Jahr zu Jahr variieren und sollten daher vor Abschluss eines Vertrags überprüft werden.

Die Wohnungsbauprämie kann mit anderen Förderungen wie zum Beispiel der Arbeitnehmersparzulage oder dem Baukindergeld kombiniert werden. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung bei einem qualifizierten Berater in Anspruch zu nehmen.

‍Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Sie soll es insbesondere Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen erleichtern, Wohneigentum zu erwerben und zu finanzieren.

II. Wo beantragt man die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch von der Bank oder Sparkasse, bei der der Wohnungsbauprämien-Vertrag abgeschlossen wurde, berechnet und ausgezahlt.

Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen die Sparer jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise ein Mindestbetrag an Eigenleistung, eine Mindestlaufzeit des Sparvertrags und bestimmte Einkommensgrenzen.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie hängt von der Höhe der geleisteten Sparbeiträge und von der persönlichen Situation des Sparers ab. Die Bank oder Sparkasse wird die Prämie in der Regel automatisch im Folgejahr auf das Verrechnungskonto des Sparers gutschreiben oder auszahlen.

Es empfiehlt sich jedoch, vor Abschluss eines Wohnungsbauprämien-Vertrags bei der Bank oder Sparkasse nachzufragen, welche Bedingungen und Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten. So können mögliche Schwierigkeiten vermieden werden und der Sparer kann sicherstellen, dass er die Förderung in Anspruch nehmen kann.