SONDERAUSGABEN-PAUSCHBETRAG

Es geht auch mal ganz unbürokratisch und ohne Nachweispflicht. Reduzieren Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen direkt bei der nächsten Steuererklärung um den Sonderausgaben-Pauschbetrag.

i. Was ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag?

Bei dem Sonderausgaben-Pauschbetrag handelt es sich um einen jährlichen Betrag, der von jedem Steuerpflichtigen in Deutschland im Rahmen seiner Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Er dient dazu, bestimmte Ausgaben, die mit der Lebensführung zusammenhängen und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind, pauschaliert zu berücksichtigen.

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist derzeit auf 36 Euro pro Jahr und Person festgelegt (Stand: 2021). Das bedeutet, dass jeder Steuerpflichtige diese 36 Euro als Pauschbetrag von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann, ohne dass er dafür einen Nachweis erbringen muss.

Es ist zu beachten, dass der Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht in allen Fällen die günstigste Möglichkeit zur Steuerersparnis darstellt. In manchen Fällen können höhere Ausgaben als Pauschbetrag geltend gemacht werden, beispielsweise bei hohen Spenden oder privaten Krankenversicherungsbeiträgen. Es lohnt sich daher, im Einzelfall die individuelle Steuersituation mit einem Steuerberater zu besprechen und die optimalen Steuerersparnis-Möglichkeiten zu ermitteln.

ii. Welche Ausgaben gelten als Sonderausgaben?

Als Sonderausgaben gelten in Deutschland bestimmte Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Lebensführung stehen

Dazu gehören unter anderem:

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu privaten Rentenversicherungen

Beiträge zu Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und privaten Krankenversicherungen

Versicherungsbeiträge für die Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen

Kirchensteuer oder Spenden an religiöse oder weltanschauliche Gemeinschaften

Handwerkerleistungen für Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen im Haushalt

Bestattungskosten

Scheidungskosten

Schulgeld für Privatschulen oder Nachhilfeunterricht

Beiträge zu bestimmten Berufsverbänden oder Gewerkschaften


Es gibt jedoch bestimmte Grenzen und Höchstbeträge, die für die verschiedenen Sonderausgaben gelten. Zum Beispiel können die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abgesetzt werden. Auch bei Spenden gibt es Höchstbeträge, die für die steuerliche Absetzbarkeit gelten.

Es empfiehlt sich, sich vor der Abgabe der Steuererklärung bei einem Steuerberater oder der zuständigen Steuerberatung über die genauen Regelungen und Höchstbeträge für die verschiedenen Sonderausgaben zu informieren, um eventuelle Fehler zu vermeiden und alle Möglichkeiten der Steuerersparnis auszuschöpfen.