Ausbildungskosten

Lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten überhaupt? Müssen Auszubildende einen Einkommensteuerausgleich machen? JA! Die Ausbildungskosten sind häufig steuerlich absetzbar. Nutzen Sie unser Wissen für Ihren Geldbeutel.

i. Welche Ausgaben gelten als Ausbildungskosten?

Die Ausbildungskosten können je nach Land und Bildungssystem unterschiedlich sein. Im Allgemeinen können jedoch folgende Ausgaben als Ausbildungskosten gelten:
  • Studiengebühren: Die Kosten für die Einschreibung und Teilnahme an einem Kurs oder Programm.
  • Lehrbücher und Kursmaterialien: Kosten für Bücher, Skripte, Laborgeräte und anderes Lehrmaterial.
  • Transport- und Reisekosten: Kosten für die Anfahrt zur Schule oder Universität, Transport während des Studiums und gegebenenfalls Reisekosten für Praktika oder Studienreisen.
  • Wohnkosten: Kosten für Unterkunft während des Studiums, einschließlich Miete, Nebenkosten und Strom.
  • Verpflegungskosten: Kosten für Mahlzeiten und Snacks während des Studiums, ob zu Hause oder unterwegs.
  • Technische Ausstattung: Kosten für Computer, Tablets, Smartphones und andere technische Geräte, die für das Studium benötigt werden.
  • Prüfungs- und Zertifizierungskosten: Kosten für Prüfungen und Zertifizierungen, die für das Studium erforderlich sind.
  • Sonstige Kosten: Kosten für Arbeitskleidung, Werkzeuge oder andere spezielle Ausrüstung, die für die Ausbildung benötigt werden.

ii. Wer trägt die Ausbildungskosten?

In der Regel werden Ausbildungskosten von demjenigen getragen, der die Ausbildung absolviert. Das bedeutet, dass Auszubildende oder Studierende in der Regel selbst für die Kosten ihrer Ausbildung aufkommen müssen.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Arbeitgeber oder staatliche Stellen die Ausbildungskosten übernehmen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine betriebliche Ausbildung stattfindet oder wenn der Auszubildende eine staatliche Förderung wie BAföG erhält.

iii. Sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich sind Ausbildungskosten dann steuerlich absetzbar, wenn die Ausbildung beruflich bedingt ist und der Auszubildende damit seine berufliche Qualifikation verbessern oder erweitern möchte. Dabei können unterschiedliche Kostenarten absetzbar sein, wie beispielsweise:
  • Studiengebühren: Die Kosten für die Einschreibung und Teilnahme an einem Kurs oder ProgrammSchulgeld: Kosten für eine Schulausbildung, die für den angestrebten Beruf notwendig ist, können als Sonderausgaben oder als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Ausbildungskosten für eine Berufsschule oder eine Fachhochschule.
  • Studiengebühren: Kosten für ein Studium oder eine Weiterbildung können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Ausbildung beruflich bedingt ist. Hierzu zählen beispielsweise Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium oder eine Fortbildung.
  • Fahrtkosten: Kosten für die An- und Abreise zur Ausbildungsstätte können als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Fahrtkosten für den Weg zur Berufsschule, zur Universität oder zur Weiterbildungsstätte.
  • Arbeitsmittel: Kosten für Arbeitsmittel wie Bücher, Fachliteratur oder Fachzeitschriften können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich bedingt sind.
Es ist jedoch zu beachten, dass es für die steuerliche Absetzbarkeit bestimmte Voraussetzungen gibt und nicht alle Ausbildungskosten in jedem Fall absetzbar sind. Zudem gibt es Obergrenzen für den Abzug von Ausbildungskosten, die sich nach der Höhe des Einkommens des Auszubildenden richten. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu konsultieren.

iV. Wo werden Ausbildungskosten in der Steuererklärung eintragen?

Die Ausbildungskosten können in der Regel in der Anlage N der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden, sofern die Ausbildung im Zusammenhang mit einer späteren beruflichen Tätigkeit steht.

Zu den absetzbaren Ausbildungskosten zählen beispielsweise Studiengebühren, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder Fachliteratur. Dabei können die tatsächlich angefallenen Kosten in der Regel als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich die zu zahlende Steuer reduzieren kann.