HANDWERKERLEISTUNGEN

Bauen, kaufen oder renovieren Sie gerade ein Haus? Dann können Sie die Handwerkerleistungen teilweise absetzen. Wann, wieviel und wie klären wir für Sie.

i. Was zählt zu Handwerkerleistungen in der Steuererklärung?

Zu den Handwerkerleistungen in der Steuererklärung zählen Leistungen, die von einem Handwerker im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erbracht werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Renovierungsarbeiten, Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Modernisierungen handeln.

Um als Handwerkerleistung in der Steuererklärung anerkannt zu werden, müssen die Leistungen direkt am oder im Gebäude des Steuerpflichtigen erbracht werden. Außerdem müssen die Leistungen in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Bau, Kauf oder der Renovierung des Hauses oder der Wohnung stehen. Es dürfen auch nur Arbeitskosten, nicht aber Materialkosten geltend gemacht werden.

Es können 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.200 Euro im Jahr, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei sind auch hier bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der Handwerker muss in Deutschland ansässig sein und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, aus der die erbrachten Leistungen und die Arbeitskosten hervorgehen.

ii. Wer kann Handwerkerleistungen steuerlich absetzen?

Handwerkerleistungen können von Steuerpflichtigen abgesetzt werden, die in ihrem Haushalt selbst wohnen oder Vermieter von Wohnungen sind. Dabei können sowohl Eigentümer als auch Mieter die Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.

Es ist wichtig, dass die Handwerkerleistungen in direktem Zusammenhang mit der eigenen Wohnsituation stehen. Die Kosten für Handwerkerleistungen an einem Ferienhaus oder einer Zweitwohnung können daher nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen abgesetzt werden.

iii. Wo werden Handwerkerleistungen in Steuererklärungen angeben?

Die absetzbaren Handwerkerleistungen können in der Anlage „Handwerkerleistungen“ zur Einkommensteuererklärung angegeben werden. In dieser Anlage müssen die Kosten für die in Anspruch genommenen Handwerkerleistungen sowie die geleisteten Zahlungen aufgeführt werden.

Zusätzlich müssen in der Anlage die Adresse des begünstigten Haushalts, der Name und die Anschrift des Handwerkers sowie die Art der erbrachten Leistungen angegeben werden.

Es ist auch wichtig, dass der Steuerpflichtige Belege und Rechnungen für die in Anspruch genommenen Handwerkerleistungen aufbewahrt, um diese im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt vorlegen zu können.