Behindertenpauschbetrag

Der Behindertenpauschbetrag wird leider nicht automatisch gewährt und reduziert das zu versteuernde Einkommen. Informieren Sie sich jetzt über diese Möglichkeit bei uns und nutzen Sie das Wissen bei der nächsten Steuerklärung.

I. Was ist der Behindertenpauschbetrag?

Der Behindertenpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der Menschen mit Behinderung eine steuerliche Entlastung ermöglichen soll. Er wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beantragt und kann dazu beitragen, die Steuerlast zu reduzieren.

II. Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag?

Der Behindertenpauschbetrag beträgt derzeit 1.420 Euro pro Jahr. Er wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet und reduziert somit die Steuerlast. Menschen mit Behinderung, die einen höheren Aufwand haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren Pauschbetrag geltend machen.

III. Wie kann man den Behindertenpauschbetrag nutzen?

Um den Behindertenpauschbetrag zu erhalten, muss eine Behinderung von mindestens 50 Prozent vorliegen. Dies muss durch einen entsprechenden Nachweis, wie zum Beispiel einen Schwerbehindertenausweis, belegt werden.

Es gibt auch weitere steuerliche Vergünstigungen, die mit dem Behindertenpauschbetrag verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Fahrtkosten im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

Es ist zu beachten, dass der Behindertenpauschbetrag nicht automatisch gewährt wird, sondern im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beantragt werden muss. Es empfiehlt sich, bei der Erstellung der Steuererklärung eine Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen, um alle möglichen Vergünstigungen auszuschöpfen.