Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind eine häufige Form passiver Einkünfte. Wenn Sie Immobilien besitzen und diese vermieten oder verpachten, können Sie regelmäßige Einnahmen erzielen. In diesem kurzen Leitfaden werden wir die wichtigsten Aspekte der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandeln.

i. Was sind Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung

Das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ergibt sich aus der Überlassung von Immobilien oder unbeweglichem Vermögen zur Nutzung gegen Miet- oder Pachtzins. Insbesondere werden Mieteinnahmen aus vermieteten Wohnungen oder Geschäftsräumen, Pachteinnahmen aus landwirtschaftlichen oder gewerblichen Flächen sowie Zinseinnahmen aus Kapitalanlagen erfasst.

ii. Wo werden die Einkünfte steuerlich erfasst?

In der jährlichen Steuererklärung müssen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V angegeben werden. Hier werden alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgelistet und die entsprechenden Steuern berechnet. Dabei sind auch die Werbungskosten anzugeben, die im Zusammenhang mit der vermieteten oder verpachteten Immobilie oder der Kapitalanlage angefallen sind.

iii. Welche Werbungskosten fallen bei der Vermietung oder Verpachtung an?

Bei den Werbungskosten kann es sich z. B. um Reparatur- und Instandhaltungskosten, um Verwaltungskosten, um Zinsen für Darlehen, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, oder auch um Grundsteuern handeln. Diese Werbungskosten mindern den Gewinn und damit die Steuerlast.

Hier sind einige Beispiele:
  • Instandhaltungskosten:
    Kosten für Reparaturen, Wartung, Renovierungen oder Modernisierungen der Immobilie können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
  • Verwaltungskosten:
    Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Buchhaltung, Steuerberatung, Versicherungen und Rechtsberatung.
  • Finanzierungskosten:
    Zu den Finanzierungskosten zählen Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden.
  • Abschreibungen:
    Die Anschaffungskosten der Immobilie können über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschrieben werden. Diese Abschreibungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
  • Bewirtschaftungskosten:
    Dazu gehören unter anderem Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Grundsteuer.
  • Mietausfall:
    Wenn die Immobilie leer steht und keine Mieteinnahmen erzielt werden, können die dadurch entstehenden Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass die genauen Regelungen und Höchstbeträge der Werbungskosten von Land zu Land unterschiedlich sind. Es empfiehlt sich daher, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Werbungskosten korrekt erfasst werden.