Telekommunikations-
aufwendungen

Die Ausgaben für Festnetzanschlüsse, Mobiltelefone oder Internet sind in jeder Branche unumgänglich. Wir erklären Ihnen ganz schnell, wann, wie und wo diese Kosten steuerlich absetzbar sind.

i. Was sind Telekommunikations-
aufwendungen?

Bei den Telekommunikationsausgaben handelt es sich um Ausgaben, die für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten wie Telefonie, Mobiltelefonie, Internetzugang und ähnliche Dienste getätigt werden. Diese Ausgaben können sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen anfallen.

Telekommunikationsausgaben können verschiedene Kosten umfassen. Dazu gehören monatliche Gebühren für Telefon- und Internetverträge, Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Ausland, Kosten für die Anschaffung von Telekommunikationsgeräten wie Handys oder Router sowie Gebühren für die Nutzung spezieller Telekommunikationsdienste wie Video- oder Telefonkonferenzen.

Da Telekommunikationsdienste für viele Menschen und Unternehmen unverzichtbar sind, können Telekommunikationsausgaben einen erheblichen Teil des Haushaltsbudgets oder der Betriebskosten ausmachen.

ii. Kann man Telekommunikations-
aufwendungen steuerlich absetzen?

In Deutschland können Telekommunikations-
aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn sie beruflich bedingt sind.

Wenn Sie als Arbeitnehmer zum Beispiel einen Teil Ihrer Telekommunikationskosten selbst tragen müssen, können Sie diese Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Aufwendungen tatsächlich beruflich verursacht haben und dass Sie nachweisen können, dass Sie die Kosten selbst getragen haben. Eine Möglichkeit, die Kosten nachzuweisen, ist die Vorlage von Rechnungen oder Kontoauszügen.

Auch Selbstständige und Unternehmen können ihre Telekommunikations-
aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn sie beruflich bedingt sind. Hierfür ist es wichtig, dass die Aufwendungen tatsächlich betrieblich verursacht wurden und dass eine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Abzugsfähigkeit von Telekommunikations-
aufwendungen in Deutschland bestimmten Beschränkungen unterliegt. Zum Beispiel können nur die Kosten für den beruflichen Anteil der Telefon- und Internetnutzung geltend gemacht werden. Private Telefongespräche oder private Internetnutzung sind nicht abzugsfähig. Außerdem gibt es Obergrenzen für die Höhe der absetzbaren Aufwendungen.

Es empfiehlt sich, bei der Steuererklärung die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen,
dass die Telekommunikations-
aufwendungen korrekt und vollständig angegeben werden.

iii. Wo werden Telekommunikations-aufwendungen eingetragen?

In Deutschland werden Telekommunikations-
aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Anlage N (für Arbeitnehmer) oder der Anlage EÜR (für Selbstständige und Unternehmen) in der Steuererklärung eingetragen.

Wenn Sie als Arbeitnehmer Telekommunikations-
aufwendungen geltend machen möchten, müssen Sie diese in der Anlage N, Zeile 46 eintragen. Hier können Sie die Aufwendungen für Telefon- und Internetverträge, Roaming-Gebühren oder den Kauf von Telekommunikationsgeräten angeben, die beruflich bedingt waren.

Wenn Sie als Selbstständiger oder Unternehmen Telekommunikations-
aufwendungen geltend machen möchten, müssen Sie diese in der Anlage EÜR, unter den Betriebsausgaben eintragen. Hier können Sie die Kosten für Telekommunikationsdienste wie Telefonie, Internetzugang oder Mobilfunkverträge angeben, die betrieblich bedingt waren.

Es ist wichtig, dass Sie die Telekommunikations-
aufwendungen genau dokumentieren und nachweisen können. Dazu können Sie beispielsweise Rechnungen, Verträge oder Kontoauszüge aufbewahren, die die berufliche Verwendung der Kosten belegen.