Fortbildungskosten

Berufliche Fortbildungen können teuer sein, aber eben auch oft sinnvoll. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie dabei nicht unterstützt, dann ist das noch lange kein Grund, auf eine Fortbildung oder Weiterbildung zu verzichten. Auch diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen.

i. Was zählt zu Fortbildungskosten?

Fortbildungskosten umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung anfallen. Dazu zählen zum Beispiel:
  • Kurs- und Seminarbeiträge
  • Fachliteratur und Lehrmaterialien
  • Prüfungsgebühren
  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Teilnahmegebühren an Kongressen oder Konferenzen
  • Kosten für Computer-Software oder -Hardware, die für die Weiterbildung benötigt werden
  • Sprachkurse oder andere Weiterbildungen im Ausland
  • Kosten für Online-Kurse oder Webinare
Es ist wichtig zu beachten, dass Fortbildungskosten steuerlich absetzbar sind, wenn sie beruflich bedingt sind und die berufliche Qualifikation verbessern oder erweitern. Private Weiterbildungen wie beispielsweise ein Kochkurs sind nicht steuerlich absetzbar.

ii. Wer übernimmt Fortbildungskosten?

Die Übernahme von Weiterbildungskosten hängt von verschiedenen Faktoren wie der Branche, in der man arbeitet, dem Arbeitgeber oder der individuellen Situation ab.

In einigen Branchen, z.B. im öffentlichen Dienst oder in Großunternehmen, werden Weiterbildungsmaßnahmen häufig angeboten oder finanziell unterstützt. Auch Tarifverträge können Regelungen zur Übernahme von Weiterbildungskosten enthalten.

Es gibt auch Fälle, in denen Arbeitgeber die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernehmen, um ihre Beschäftigten zu qualifizieren und deren Kompetenzen zu erweitern. Dies kann auch im Interesse des Arbeitgebers sein, da die Arbeitnehmer auf diese Weise neue Fähigkeiten erwerben und dadurch produktiver und wettbewerbsfähiger werden.

In einigen Fällen ist es auch möglich, von staatlichen Institutionen oder anderen Organisationen Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten zu erhalten. Es lohnt sich daher, sich vor Beginn einer Weiterbildung über mögliche Fördermöglichkeiten zu informieren.

Letztendlich ist es aber immer eine individuelle Entscheidung, wer die Kosten für die Weiterbildung übernimmt. Es empfiehlt sich daher, mit dem Arbeitgeber über eine mögliche Unterstützung zu sprechen und gegebenenfalls alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.

iii. Wo trage ich Fortbildungskosten in der Steuererklärung ein?

Die Angabe der Weiterbildungskosten in der Steuererklärung erfolgt im Rahmen der Werbungskosten. Hier gibt es verschiedene Positionen, unter denen die Weiterbildungskosten angegeben werden können. Die genaue Position hängt davon ab, um welche Art von Kosten es sich bei der Weiterbildung handelt.

Unter „Fortbildung“ oder „Weiterbildung“ können beispielsweise die Kosten für Kurse oder Seminare angegeben werden. Die Kosten für Fachliteratur und Lehrmittel können unter der Rubrik „Fachliteratur“ oder „Arbeitsmittel“ in Abzug gebracht werden. Fahrtkosten oder Übernachtungskosten können unter „Dienstreisen“ angegeben werden.

Es empfiehlt sich, die Belege und Rechnungen über die Fortbildungskosten aufzubewahren. Sie können mit der Steuererklärung eingereicht werden, falls das Finanzamt sie anfordert. Auch wenn die Fortbildungskosten vom Arbeitgeber übernommen wurden, sollten sie in der Steuererklärung angegeben werden, da es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handeln kann.

Es ist ratsam, sich vor Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt oder Steuerberater über die genauen Positionen und Regelungen zu informieren, um Fehler zu vermeiden und alle Steuersparmöglichkeiten auszuschöpfen.