Bewirtungskosten

Wann können Sie ein Essen steuerlich geltend machen? Reicht der Höchstbetrag auch für ein Luxus Dinner? Wir müssen Sie teilweise enttäuschen, aber lesen Sie selbst.

i. Was fällt unter Bewirtungskosten?

Bewirtungskosten sind Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern aus geschäftlichem oder betrieblichem Anlass. Typische Beispiele für Bewirtungskosten sind Geschäftsessen, Empfänge oder Einladungen zu Messen oder Veranstaltungen.

Die Bewirtung muss jedoch angemessen sein und einen geschäftlichen oder beruflichen Anlass haben. Außerdem müssen die Aufwendungen dokumentiert werden, zum Beispiel durch eine Rechnung oder einen Bewirtungsbeleg. Darüber hinaus gelten bestimmte Höchstbeträge und Regelungen, die je nach Land oder Region unterschiedlich sein können.

ii. Wer kann Geschäftsessen absetzen?

Grundsätzlich können Bewirtungskosten von Unternehmen oder Selbstständigen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen und einen geschäftlichen Zweck haben. Auch Arbeitnehmer können Bewirtungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung angeben. In diesem Fall müssen die Kosten jedoch beruflich veranlasst sein. Beispielsweise können Bewirtungskosten bei Dienstreisen oder Fortbildungsveranstaltungen steuerlich geltend gemacht werden.

iii. Wo trage ich Bewirtungskosten in der Steuererklärung ein?

Die Angabe von Bewirtungskosten in der Steuererklärung hängt von der Art der Kosten und der Art der Steuererklärung ab. Hier sind einige mögliche Szenarien:
  • Als Unternehmen oder Selbstständiger: Bewirtungskosten können in der Regel als Betriebsausgaben in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder in der Gewinnermittlung angegeben werden. Hierfür sind genaue Aufzeichnungen über die Bewirtungskosten und deren geschäftlichen Zweck erforderlich.
  • Als Arbeitnehmer: Bewirtungskosten können unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten in der Anlage N (Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer) angegeben werden. Hierfür müssen die Kosten im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen und es muss ein beruflicher Anlass vorliegen. Eine genaue Dokumentation der Kosten und des Anlasses ist empfehlenswert.
Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Bewirtungskosten abzugsfähig sind. Im Zweifelsfall hilft Ihnen ein/e Steuerberater/in weiter.

iV. Wie hoch dürfen Bewirtungskosten sein?

In Deutschland gibt es Höchstbeträge für die Absetzbarkeit von Bewirtungskosten. Die genauen Beträge hängen vom Anlass und der Art der Bewirtung ab und können je nach Jahr variieren. Hier sind einige aktuelle Höchstbeträge für Bewirtungskosten in Deutschland:
  • Für Geschäftsessen mit Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern: 70 Prozent der Kosten sind absetzbar, maximal jedoch 60 Euro pro Person und Veranstaltung.
  • Für Bewirtungskosten bei betrieblichen Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Jubiläen: Hier sind bis zu 110 Euro pro Person und Veranstaltung als Betriebsausgaben absetzbar.
  • Für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen: Die Höhe richtet sich nach dem Reiseland und der Dauer der Reise. Es gelten pauschale Tage- und Mahlzeitenraten, die vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten angemessen und verhältnismäßig sein müssen und einen geschäftlichen oder beruflichen Zweck haben. Außerdem müssen die Bewirtungskosten genau dokumentiert werden, um eine Überprüfung durch die Steuerbehörden zu erleichtern.

Es ist empfehlenswert, sich bei steuerlichen Fragen von einem Experten wie einem Steuerberater beraten zu lassen, um die genauen Höchstbeträge und Regelungen in Bezug auf Bewirtungskosten in Deutschland zu ermitteln.