Baukindergeld und Eigenheimzulage

Baukindergeld oder Eigenheimzulage? Die Frage stellt sich im Grunde nicht mehr, da die Eigenheimzulage durch das Baukindergeld ersetzt wurde. Wir erläutern kurz und knapp das wichtigste für die Förderung Ihres Eigenheims mit dem Baukindergeld.

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Familien mit Kindern, die ein eigenes Zuhause erwerben oder bauen möchten. Es soll dazu beitragen, dass sich Familien mit Kindern den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können.

Das Baukindergeld wird als Zuschuss pro Kind und pro Jahr für einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt. Es beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr, für eine Familie mit zwei Kindern also insgesamt 2.400 Euro im Jahr. Die Förderung wird jedoch nur gewährt, wenn das zu erwerbende oder zu bauende Eigenheim selbst genutzt wird und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Das Baukindergeld wurde im Jahr 2018 eingeführt und kann bei der staatlichen KfW-Bank beantragt werden.

Wie stellt man einen Antrag auf Baukindergeld?

Um einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen, müssen Sie sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Der Antrag kann online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Dort finden Sie alle Informationen zur Beantragung des Baukindergeldes und können das entsprechende Antragsformular herunterladen. Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie einige persönliche Angaben machen, wie zum Beispiel Ihre Anschrift, Ihre Steuer-Identifikationsnummer, Angaben zu Ihrem Haushaltseinkommen und zur geplanten Immobilie.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Antrag auf Baukindergeld innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug in die neue Immobilie oder dem Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden muss.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft die KfW Ihre Angaben und entscheidet, ob Sie die Förderung erhalten. Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie das Baukindergeld als Zuschuss in Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich an die KfW oder an einen qualifizierten Berater wenden.

Was ist die eigenheimzulage?

Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung in Deutschland, die zwischen 1996 und 2005 gewährt wurde. Sie diente dazu, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu fördern.

Die Eigenheimzulage war eine direkte finanzielle Unterstützung des Staates in Form eines Zuschusses, der über einen Zeitraum von 8 Jahren gezahlt wurde. Die Höhe des Zuschusses war abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem zu versteuernden Einkommen. Die Eigenheimzulage konnte für den Kauf oder den Bau eines Eigenheims sowie für Modernisierungsmaßnahmen beantragt werden.

Die Eigenheimzulage wurde jedoch im Jahr 2006 abgeschafft und durch andere Fördermaßnahmen ersetzt, wie beispielsweise das Baukindergeld, das seit 2018 gewährt wird. Heutzutage gibt es auch noch weitere Fördermöglichkeiten wie zinsgünstige Darlehen oder Steuervorteile für energetische Sanierungen, die dazu beitragen sollen, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Wie beantragt man die eigenheimzulage?

Da die Eigenheimzulage seit 2006 abgeschafft ist, kann sie nicht mehr beantragt werden. Wenn Sie jedoch noch Fragen zur Eigenheimzulage haben oder wissen möchten, ob Sie noch Anspruch auf eine bereits gewährte Eigenheimzulage haben, können Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden.

Wenn Sie eine staatliche Förderung für den Erwerb oder den Bau einer Immobilie suchen, können Sie sich über andere Fördermöglichkeiten informieren, wie zum Beispiel das Baukindergeld oder die Wohnriester-Förderung. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.Für die Beantragung dieser Förderungen müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, daher empfehle ich Ihnen, sich gründlich zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung bei einem qualifizierten Berater in Anspruch zu nehmen.